Kostenübernahme durch gesetzliche Krankenkassen

"Eine Investition in Wissen bringt immer noch die besten Zinsen."
Benjamin Franklin

Informationen möglicher Kostenübernahme einer Psychotherapie durch gesetzliche Krankenkassen

Psychotherapie ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung, das heißt, die gesetzlichen Kassen übernehmen grundsätzlich die Kosten für eine Psychotherapie. Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen nur Behandlungen nach den derzeit anerkannten "Richtlinienverfahren". Nur diese gelten als „wissenschaftlich anerkannt“ und „wirtschaftlich“. Dazu gehören im Moment:

  • Verhaltenstherapie 60 Stunden, Verlängerung möglich bis insgesamt 80 Stunden 
  • Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie 60 Stunden, Verlängerung möglich bis insgesamt 100 Stunden 
  • analytische Psychotherapie  -„Psychoanalyse“ 160 Stunden, Verlängerung möglich bis insgesamt 300 Stunden 
  • Systemische Therapie 36 Stunden, Verlängerung möglich bis insgesamt 48 Stunden 

Dies sind die Stundenangaben einer sogenannten Langzeittherapie. Kurzzeittherapien mit einem Umfang von 24 Stunden sind über die Krankenkassen ebenfalls möglich. Falls Ihr Arzt/Psychotherapeut bereits hier eine Verlängerung für notwendig hält werden die 24 Stunden Kurzzeittherapie jeweils in die oben angegebene Stundenanzahl mit eingerechnet. (Für Kinder und Jugendliche sowie in der Gruppentherapie gelten andere Höchstgrenzen)

Die aufgezählten Verfahren werden nur von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt, wenn die Behandlung von einem ärztlichen oder psychologischen Psychotherapeuten mit Approbation durchgeführt wird.

Zudem bieten Ihnen die gesetzlichen Krankenkassen die Möglichkeit der sogenannten „Probatorischen Sitzungen“. In diesen können Sie und der Therapeut prüfen, ob Sie miteinander zurechtkommen und ob eine Psychotherapie das Richtige für Sie ist. Bis zu vier probatorische Sitzungen werden von den Krankenkassen bezahlt, mindestens zwei Sitzungen sind dabei verpflichtend.

Die Anzahl der Menschen mit psychischen Erkrankungen steigt kontinuierlich. Die Umstände der Corona-Pandemie haben, laut der WHO, weltweit zu einem weiteren starken Anstieg psychischer Krankheiten geführt. Die Wartezeit auf einen ambulanten kassenfinanzierten Psychotherapieplatz beträgt aktuell ca. 8 Monate. Sie werden eine Menge Ausdauer, Zeit und Kraft brauchen, bis Sie alle für sich in Frage kommenden psychotherapeutischen Praxen abtelefoniert haben. Kraft, die Ihnen aufgrund Ihrer psychischen Situation vielleicht im Moment sowieso schon fehlt. Möglicherweise werden Sie immer wieder hören, dass gerade kein Platz für Sie frei ist, dass es aufgrund der hohen Nachfrage auch keine Wartelisten mehr gibt. Sie hinterlassen Nachrichten mit der Bitte um Rückruf auf Anrufbeantwortern oder schreiben Emails, Sie kommen während der angegebenen Telefonsprechzeiten nicht durch, da die Leitung – verständlicherweise - dauerbelegt ist, oder Sie können zu diesen Zeiten nicht telefonieren, da Sie auf der Arbeit sind. Falls Sie das Gefühl haben Sie schaffen das gerade nicht alleine bitten Sie einen Ihnen nahestehenden und verständnisvollen Menschen währenddessen bei Ihnen zu sein, das kann unterstützend sein. Dann bleiben Sie dran, auch wenn sich die Suche schwierig gestaltet! Sie möchten einen Psychotherapieplatz finden und Sie haben ein Recht auf die Behandlung Ihrer psychischen Erkrankung. 

Unzumutbar lange Wartezeiten bei Kassentherapeuten ermöglichen es Ihnen als Kassenpatient, sich selbst Behandlungsalternativen zu suchen und einen Antrag auf Übernahme der für diese Behandlung anfallenden Kosten vorab! bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse zu stellen. Neu und wichtig für den Erfolg des Antrags auf Kostenerstattung ist, dass ein Patient vor Beginn einer Psychotherapie bei einer psychotherapeutischen Sprechstunde gewesen sein muss. Und selbstverständlich verlangt Ihre Krankenkasse einen Nachweis über Ihre Bemühungen um einen Psychotherapieplatz. Zu Ihrer Unterstützung habe ich hierfür folgenden detaillierten Vordruck für Sie entwickelt: Dokumentationsliste Therapeutenfinder

Zudem kann Ihnen dieser Vordruck helfen selbst den Überblick bezüglich Ihrer Suche zu behalten, und strukturiert bei Ihrem ersten Ziel zu bleiben - sich Hilfe zu holen. Die Therapie beginnt eigentlich schon, wenn Sie sich auf den Weg machen sich Hilfe zu suchen, das ist der allererste Schritt, und hier entscheiden Sie bereits wie wichtig es Ihnen ist. Wie wichtig Sie sich sind, wie hoch vielleicht Ihr Leidensdruck und entsprechend Ihre Motivation für positive Veränderung ist. Und selbstverständlich haben Sie mit diesem, von Ihnen gewissenhaft dokumentierten Vordruck, einen aussagekräftigen Nachweis für Ihre Krankenkasse im Falle eines Antrags auf mögliche Kostenerstattung.

Umfassende Informationen zu den Bedingungen Ihrer Chance auf mögliche Kostenerstattung durch gesetzliche Krankenkassen finden Sie in folgendem Link: https://www.therapie.de/psyche/info/fragen/wichtigste-fragen/psychotherapie-kostenerstattung/